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Was kann ich tun, wenn ich keine Krankenversicherung habe?
Wenn Ihr HIV-Test positiv ausgefallen ist und Sie keine Krankenversicherung haben, sollten Sie sich an eine der HIV-Beratungsstellen oder an die Sexualgesundheitszentren der Gesundheitsämter wenden. Auch wenn Sie keine Krankenversicherung haben, können Sie sich an diese Einrichtungen wenden. Dort wird Ihnen Unterstützung bei der Beantragung einer Krankenversicherung angeboten und Sie erhalten medizinische Hilfe, bis Sie eine Krankenversicherung haben. Bei Bedarf werden Sie an spezielle Beratungsstellen (Clearingstellen) weitergeleitet, wo Ihnen geholfen wird, herauszufinden, wer in Ihrem Fall die Kosten für Ihre Behandlung übernimmt. Eine Krankenversicherung hilft Ihnen, die Kosten für Medikamente und Untersuchungen zu decken.
Wenn Ihnen eine Krankenversicherung verweigert wurde, sollten Sie sich an eine der HIV-Serviceorganisationen oder an eine Sozialberatungsstelle wenden (diese Beratungen sind kostenlos). Bei Streitigkeiten und Unklarheiten sollten Sie sich an spezielle Beratungsstellen – Clearingstellen (https://anonymer-behandlungsschein.de/) – wenden. Dort wird Ihre Situation genauer geprüft und Ihnen gegebenenfalls bei der Einreichung einer Beschwerde geholfen. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, kann der nächste Schritt die Einreichung einer Klage beim Sozialgericht sein. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Ablehnung einer Krankenversicherung ein sehr komplexes Problem ist und von vielen Faktoren abhängt, weshalb jede Ablehnung individuell betrachtet werden muss. Zögern Sie daher nicht, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Sollten Sie dringend eine medizinische Behandlung benötigen und keine Krankenversicherung besitzen, können Sie sich an die Deutsche AIDS-Stiftung wenden, die Ihre Behandlung finanzieren kann, bis Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben.
In Deutschland besteht die Möglichkeit, eine Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen zu erhalten, insbesondere wenn eine bestimmte medizinische Behandlung erforderlich ist, die im Herkunftsland nicht möglich ist. Jeder Fall wird einzeln geprüft. Migranten ohne Papiere, die eine HIV-Therapie benötigen, können jedoch eine entsprechende Genehmigung erhalten und mit der Behandlung beginnen.
Habe ich Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland?
Ja. Staatsangehörige der Ukraine, die aufgrund des Krieges ihr Land verlassen mussten, erhalten eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis für vorübergehenden Schutz gemäß § 24 des deutschen Aufenthaltsgesetzes (§ 24 Aufenthaltsgesetz).
Bei Ihrer Ankunft in Deutschland werden Sie in speziellen Flüchtlingszentren vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) registriert und einem Bundesland zugewiesen. Für diejenigen, die direkt in Berlin ankommen, befindet sich ein solches Zentrum auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel.
Menschen mit HIV können jeden Beruf ausüben, mit Ausnahme einer kleinen Anzahl von Berufen. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, nach Ihrem HIV-Status zu fragen oder von Ihnen einen HIV-Test zu verlangen. Die Frage nach dem HIV-Status darf nur gestellt werden, wenn der HIV-Status für den Bereich, in dem die Arbeit ausgeübt wird, relevant ist – und auch dann nur in Ausnahmefällen. Zum Beispiel, wenn Ihr Beruf mit Chirurgie zu tun hat. Es ist auch nicht zulässig, während eines Vorstellungsgesprächs nach dem HIV-Status zu fragen. Sollte Ihnen dennoch eine solche Frage gestellt werden, haben Sie das Recht, diese ohne rechtliche Konsequenzen für sich selbst nicht zu beantworten.
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
HIV-Hilfegesetz (HIVHG)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)